Bewährungshilfe beim
Landgericht Aschaffenburg

   
     
 
 
Praktikum
 
Als klassische Einrichtung der Resozialisierung/ Straffälligenhilfe bieten wir PraktikantInnen eine fundierte Ausbildung und Einblicke in ein spannendes und abwechslungsreiches Berufsfeld. Bei Interesse ist auch eine Hospitation bei unseren Kooperationspartnern möglich.
(z.B. Sozialverein Brücke e.V., Hilfe zur Selbsthilfe e.V., JVA Aschaffenburg)


Wer kann Praktika bei uns ableisten?


Alle interessierten StudentInnen des Fachbereichs "Soziale Arbeit" sowie nach Eignung auch SchülerInnen.

Möglich sind z.B.:
Praxissemester (20 - 24 Wochen)
Zwischenpraktika (10 Wochen)
Begleitpraktika (z.B. 1x wöchentlich)
Verwaltungspraktika (6 Wochen bis 3 Monate)>
Informationspraktika zur berufl. Orientierung
Vergütung:
Eine Vergütung ist nur bei Studenten möglich, die mind. 1 Semester Praktikum in der Bewährungshilfe ableisten. Den derzeitigen Satz erfragen Sie bitte telefonisch.
Aus organisatorischen Gründen ist eine möglichst frühzeitige Bewerbung notwendig, um bei einem 20-24 wöchigen Hochschulpraktikum eine Bezahlung zu ermöglichen, sollte die Bewerbung bis spätestens November des vorausgehenden Jahres erfolgen.
Bei sonstigen Praktika gelten folgende Fristen: Für ein Praktikum im Sommersemester sollte die Bewerbung bis spätestens November des vorausgehenden Jahres vorliegen; für ein Praktikum im Wintersemester bis spätestens Juni.
Ansprechpartner: Markus Sarembe, Tel.: 06021/ 398- 2005