Bewährungshilfe beim
Landgericht Aschaffenburg

   
     
 
 
 
Opferschutz und Schadenswiedergutmachung
Tataufarbeitung

Die Auseinandersetzung des Täters mit seiner Tat nimmt im Rahmen einer effektiven Bewährungsbetreuung einen hohen Stellenwert ein. Der Proband muss sich mit den Folgen seiner Tat auseinander setzen und kann dadurch Eigenverantwortung erkennen und annehmen.
Er wird mit seelischen, körperlichen und materiellen Leiden des Opfers konfrontiert. Somit erhält er die Chance, seine individuelle Schuld zu verarbeiten.

Sicherheitsbedürfnis

  In diesem Kontext vollzieht sich ein Erkennen bestimmter Ursachen, die Aufarbeitung gewisser Bedingungsfaktoren für das strafbare Handeln, mit dem Ziel, zukünftig Verhaltensalternativen zu erlernen und anzuwenden. Ein weiteres Schädigen oder Verletzen seiner Mitmenschen kann dadurch vermieden werden. Deshalb kommt die Bewährungshilfe ein durchaus hoher Schutz- und Präventionscharakter zu.
Kontrolle
  Besonders Gewalt- und Sexualstraftäter bedürfen nicht nur einer unterstützenden Betreuung, sondern erfordern einen hohen Kontrollaufwand. Sowohl das Überwachen von Auflagen und Weisungen (Therapie, Kontaktsperren, etc.) als auch das Reagieren in aktuellen Krisenzeiten und nicht zuletzt eine enge Kooperation der Bewährungshilfe mit den zuständigen Gerichten stellt für den Täter klare Richtlinien dar. Dies dient dem Schutz- und Sicherheitsbedürfnis von Opfern und Gesamtgesellschaft. Hinzu kommt, dass Bewährungshilfe in ein Netzwerk helfender und beaufsichtigender Institutionen eingebunden ist.
Opferschutz
  Im Beziehungs- oder Familienbereich kann es zu einer sinnvollen direkten Täter- Opferarbeit kommen. Alle Interventionen verfolgen hier natürlich das Ziel, Lösungen zu erarbeiten, die dem Opfer größt möglichen Schutz bieten. Der Täter erhält somit einen klaren Orientierungsrahmen und muss sich selbstverständlich an seine nachprüfbaren Zusagen halten.
Schadenswiedergutmachung
  Auf pragmatischer Ebene überprüft die Bewährungshilfe Schmerzensgeldzahlungen und Schadenswiedergutmachungen. Die Täter werden nachdrücklich angehalten, entsprechende Leistungen zu erbringen. Die Aussicht des Opfers auf erfolgreiche Entschädigung - zumindest in materieller Hinsicht - steigt erheblich.