Bewährungshilfe beim
Landgericht Aschaffenburg

   
     
 
 
 
Was können Probanden von uns erwarten?
 

Wir sind bemüht, mit diesen vertrauensvoll zusammenarbeiten. Gegenüber Dritten sind wir zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Aber:
Dem Gericht gegenüber haben wir kein Zeugnisverweigerungsrecht, d.h. wir müssen aussagen, wenn wir in einem neuen Strafverfahren vor Gericht befragt werden!
Wir berichten in bestimmten Zeitabständen über die Lebensführung des Probanden. Grobe Verstöße gegen Auflagen und Weisungen müssen wir dem Gericht mitteilen!
Was erwarten wir von unseren Probanden?
Sie sollen die vereinbarten Termine einhalten und uns benachrichtigen, wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können.
Veränderungen Ihrer persönlichen Situation, z. B. Wohnungswechsel, Arbeitsaufnahme oder Arbeitsplatzverlust sollen uns rechtzeitig mitgeteilt werden.
Die Probanden sollen die Erfüllung ihrer Auflagen und Weisungen belegen.
Risiko für die Bewährung!
Wenn ein Proband eine neue Straftat begeht.
Wenn er die gerichtlichen Auflagen nicht erfüllt.
Wenn er keine Verbindung zu uns aufnimmt oder fortgesetzt Termine nicht wahrnimmt.