Wir
sind bemüht, mit diesen vertrauensvoll zusammenarbeiten. Gegenüber
Dritten sind wir zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Aber:
Dem
Gericht gegenüber haben wir kein Zeugnisverweigerungsrecht,
d.h. wir müssen aussagen, wenn wir in einem neuen Strafverfahren
vor Gericht befragt werden!
Wir
berichten in bestimmten Zeitabständen über die Lebensführung
des Probanden. Grobe Verstöße gegen Auflagen und Weisungen
müssen wir dem Gericht mitteilen!
Was
erwarten wir von unseren Probanden?
Sie sollen
die vereinbarten Termine einhalten und uns benachrichtigen, wenn
Sie
einen Termin nicht wahrnehmen können.
Veränderungen
Ihrer persönlichen Situation, z. B. Wohnungswechsel, Arbeitsaufnahme
oder Arbeitsplatzverlust sollen uns rechtzeitig mitgeteilt werden.
Die Probanden
sollen die Erfüllung ihrer Auflagen und Weisungen belegen.
Risiko
für die Bewährung!
Wenn ein Proband
eine neue Straftat begeht.
Wenn er die gerichtlichen
Auflagen nicht erfüllt.
Wenn er keine
Verbindung zu uns aufnimmt oder fortgesetzt Termine nicht wahrnimmt.