| Bewährungshilfe
und Führungsaufsicht |
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Was
bedeutet Bewährungshilfe?
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| Eine
Freiheitsstrafe bzw. Jugendstrafe oder ein Strafrest wurde zur
Bewährung ausgesetzt. (Grundsätzlich können alle Jugend-
oder Freiheitsstrafen zur Bewährung ausgesetzt werden, die nicht
höher als 2 Jahre sind.) |
Für
die Dauer der Bewährungszeit oder eines Teils davon, bestellt
das Gericht eine/n Bewährungshelfer/in.
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| Damit
erhalten die Probanden (von lat. probare = der sich zu bewährende)
die Chance, anstelle einer Inhaftierung ihr Leben eigenverantwortlich
zu gestalten und mit Unterstützung der Bewährungshilfe
künftig ein Leben ohne Straftaten zu führen. |
| Gelingt
ihnen dies, so wird die Strafe nach Ablauf der Bewährungszeit
erlassen. |
| Führungsaufsicht
in Kürze |
| Führungsaufsicht
ist ein weiteres Aufgabengebiet der Bewährungshilfe. |
| Der
Führungsaufsicht unterstellt werden z.B. Verurteilte nach vollständiger
Verbüßung einer Freiheitsstrafe von mind. 2 Jahren und
Straftäter, bei denen die Unterbringung in einer psychiatrischen
Klinik zur Bewährung ausgesetzt wurde. |
| Wenn
Führungsaufsicht angeordnet wurde, überwacht die Führungsaufsichtsstelle
die Einhaltung der gerichtlichen Weisungen und Auflagen. |
| Für
die Dauer der Führungsaufsicht steht den Probanden ein Bewährungshelfer
helfend und betreuend zur Seite. |
Besonderheit!
Ein Verstoß gegen bestimmte Auflagen und Weisungen kann bestraft
werden. |
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