Bewährungshilfe beim
Landgericht Aschaffenburg

   
     
 
 
 
Bewährungshilfe und Führungsaufsicht
 

Was bedeutet Bewährungshilfe?

Eine Freiheitsstrafe bzw. Jugendstrafe oder ein Strafrest wurde zur Bewährung ausgesetzt. (Grundsätzlich können alle Jugend- oder Freiheitsstrafen zur Bewährung ausgesetzt werden, die nicht höher als 2 Jahre sind.)

Für die Dauer der Bewährungszeit oder eines Teils davon, bestellt das Gericht eine/n Bewährungshelfer/in.

Damit erhalten die Probanden (von lat. probare = der sich zu bewährende) die Chance, anstelle einer Inhaftierung ihr Leben eigenverantwortlich zu gestalten und mit Unterstützung der Bewährungshilfe künftig ein Leben ohne Straftaten zu führen.
Gelingt ihnen dies, so wird die Strafe nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen.
Führungsaufsicht in Kürze
Führungsaufsicht ist ein weiteres Aufgabengebiet der Bewährungshilfe.
Der Führungsaufsicht unterstellt werden z.B. Verurteilte nach vollständiger Verbüßung einer Freiheitsstrafe von mind. 2 Jahren und Straftäter, bei denen die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Wenn Führungsaufsicht angeordnet wurde, überwacht die Führungsaufsichtsstelle die Einhaltung der gerichtlichen Weisungen und Auflagen.
Für die Dauer der Führungsaufsicht steht den Probanden ein Bewährungshelfer helfend und betreuend zur Seite.
Besonderheit!
Ein Verstoß gegen bestimmte Auflagen und Weisungen kann bestraft werden.